Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe

Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, müssen Sie bei dem Gericht, bei dem der Prozess durchgeführt wird bzw. werden soll, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (nicht: Prozesskostenbeihilfe) und Beiordnung eines Rechtsanwalts stellen.

 

Hierzu müssen Sie das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel vollständig und wahrheitsgemäß darstellen. Den Antrag selbst formuliert am besten der von Ihnen ins Auge gefasste Rechtsanwalt. Das Gericht hat mit der Wahl des Rechtsanwalts nichts zu tun.

 

Wichtig:

Beizufügen sind die Erklärungen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit den dazugehörigen Belegen.

 

Der Antrag kann gestellt werden.

 

Sie müssen diesen sorgfältig und vollständig ausfüllen. Als Kopie sind die Nachweise für das Einkommen und die Belastungen (mindestens Mietvertrag, Gehaltsabrechnung, bei Hartz4 der letzte Bescheid) beizulegen.

 

Falls Sie für eine fristgebundene Klage oder Rechtsmittel oder sonstige fristgebundene Anträge Prozesskostenhilfe beantragen wollen, muss der Antrag auf Prozesskostenhilfe mit allen Angaben innerhalb dieser Frist bei dem für den Prozess verantwortlichen Gericht eingehen.

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