In dem Beschluss, mit dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wird auch ein Rechtsanwalt eigener Wahl durch das Gericht beigeordnet,
Wichtig:
Die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren ist von der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu unterscheiden. Die Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren ist immer notwendig, wenn die Schwere der angeklagten Tat oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage dies erfordert. Darum bestellt das Gericht in solchen Fällen, ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf Antrag oder von Amtswegen einen Verteidiger. Bei Abschluss des Verfahrens trifft das Gericht die Entscheidung wer die Gebühren und Auslagen der beigeordneten Verteidigung zu tragen hat.