Wann kann ich mir einen Anwalt nehmen?

In dem Beschluss, mit dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wird auch ein Rechtsanwalt eigener Wahl durch das Gericht beigeordnet,

  • wenn eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. in zivilrechtlichen Streitigkeiten vor den Landgerichten als auch in Ehescheidungs- und bestimmten anderen Familiensachen vor dem Amtsgericht).
  • wenn in anderen Fällen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nach Entscheidung des Gerichtes erforderlich scheint, oder wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.

Wichtig:

Die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren ist von der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu unterscheiden. Die Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren ist immer notwendig, wenn die Schwere der angeklagten Tat oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage dies erfordert. Darum bestellt das Gericht in solchen Fällen, ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf Antrag oder von Amtswegen einen Verteidiger. Bei Abschluss des Verfahrens trifft das Gericht die Entscheidung wer die Gebühren und Auslagen der beigeordneten Verteidigung zu tragen hat.