Wenn die beabsichtigte Wahrnehmung Ihrer Rechte nicht mutwillig, bzw. nicht zumutbar ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich einen fachlichen, sprich anwaltlichen Rat einholen können, selbst wenn sie sich einen Anwalt aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können.
Ihnen steht die Beratungshilfe allerdings nur zur Verfügung, wenn Ihnen keine weitere zumutbare Hilfemöglichkeit zur Verfügung steht.
In Zeiten knapper Kassen werden Sie zunehmend auf solche vermeintlichen Alternativen verwiesen.
Die Beantragung von Beratungshilfe ist formgebunden und kann nur mittels Beratungshilfeantrag erfolgen.