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MP Bodo Ramelow (DIE LINKE) unterliegt Stefan Möller (AfD)


Ramelow gibt in der Stinkefinger-Affenaffäre klein bei

 

Der Ministerpräsident Thüringens - von CDU-Gnaden - Bodo Ramelow (DIE LINKE/SED) war im Herbst des Jahres 2020 durch die Talkshows gezogen und hatte seinen im Thüringer Landtag gegenüber dem in dieser Sache von der Kanzlei Schlösser vertretenen Stefan Möller erhobenen Stinkefinger mit einer Räuberpistole zu rechtfertigen versucht.

 

Es war einer der inzwischen klassischen Ausraster des Thüringer Ministerpräsidenten.

 

Stefan Möller hätte angeblich „auf seiner eigenen Seite auf seinem eigenen Internetauftritt einen Affen der den Mittelfinger hinzeigt als Kommentar zu Geflüchteten, zu der Frage Flucht und Vertreibung“ veröffentlicht, so die Behauptung / Rechtfertigung des MP Ramelow.

 

Dabei handelte es sich um eine unhaltbare Falschbehauptung. Das konnte auch im Prozess nachgewiesen werden.

 

Das ZDF hatte seinerzeit folgerichtig unverzüglich in der Sendung Lanz eine von der Kanzlei Schlösser verlangte Gegendarstellung veröffentlicht.

 

Der MDR wurde gleichfalls aufgefordert, ließ sich dagegen „natürlich“ von Gebührengeldern bis in die zweite Instanz verklagen und musste dann doch eine Gegendarstellung veröffentlichen.

 

Auch Ramelow gab nun nach mehr als einem Jahr vor dem Landgericht Leipzig letztlich eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und verpflichtete sich die Behauptung nicht erneut zu tätigen. Außerdem erkannte er die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung der Kanzlei Schlösser an und erstattete diese inzwischen.

Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser

Offen ist noch, ob Ramelow auch die Rechtsanwaltskosten für die Gegendarstellungsverlangen erstatten muss. Dies wir dies Kürze entschieden.