Die Verfahrensdauer von 3 Jahren für diese Erkenntnis ist genauso bedauerlich, wie die Tatsache, dass die parallel erhobenen Ansprüche der Fraktionsmitglieder mangels unmittelbarer Betroffenheit von der Prüffallverkündung zurückgewiesen wurden.
Die Begründung des Gerichts hierfür, die auf Entscheidungen zu Vereinen und deren Mitgliedern abstellt, verfängt nach meiner Auffassung nicht, denn Funktionäre einer Partei sind offensichtlich von der Prüffallverkündung ganz anders betroffen als einfache Mitglieder.