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"Prüffall"-Verkündung rechtswidrig


Verkündung des „Prüffalls“ durch den Verfassungsschutzpräsidenten Kramer war rechtswidrig!
 
Die Rechtswidrigkeit der Verkündung des „Prüffalls“ stellte heute das Verwaltungsgericht Weimar fest und gab einer von den Rechtsanwälten Schlösser und Hornemann für den Landesverband Thüringen der Alternative für Deutschland bereits im Jahr 2019 eingereichten Klage insoweit statt.
Der Landesverfassungsschutz durfte mangels Rechtsgrundlage auch auf Anfrage der Presse keine entsprechende Information nach außen geben. Eine solche Kompetenz besteht nur für Beobachtungsfälle und Verdachtsfälle.
Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser
Die Verfahrensdauer von 3 Jahren für diese Erkenntnis ist genauso bedauerlich, wie die Tatsache, dass die parallel erhobenen Ansprüche der Fraktionsmitglieder mangels unmittelbarer Betroffenheit von der Prüffallverkündung zurückgewiesen wurden.
Die Begründung des Gerichts hierfür, die auf Entscheidungen zu Vereinen und deren Mitgliedern abstellt, verfängt nach meiner Auffassung nicht, denn Funktionäre einer Partei sind offensichtlich von der Prüffallverkündung ganz anders betroffen als einfache Mitglieder.