Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 die einstweilige Verfügung gegen die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag und gegen die Landtags-Vizepräsidentin Dorothea Marx bestätigt, nachdem diese dagegen Widerspruch erhoben hatten.
Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte die Kanzlei Schlösser schon im Oktober 2018 gegen die SPD-Fraktion sowie gegen die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln erwirkt und zustellen lassen. Darin untersagt das Gericht den beiden künftig bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die Wiederholung der unwahren Behauptung:
„Schon 2015 habe eine Abgeordnete der hiesigen AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangte.“