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Kanzlei Schlösser erzielt Sieg für Höcke und AfD Fraktion gegen Piper Verlag in erster Instanz


Das Landgericht München I hat am 19.10.2018 unter dem Az.: 25 O 10507/17 in erster Instanz - entgegen der zunächst vom selben Gericht erlassenen einstweiligen Verfügung - ausgeurteilt, dass Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag mit der Veröffentlichung des abgeänderten Buchcovers des Bestsellers von Heiko Maas „Aufstehen statt wegducken - eine Strategie gegen Rechts“ keine Rechte des Piper Verlags verletzt haben.

 

Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatten in einem Facebook-Beitrag den Untertitel in „Eine Strategie gegen das Recht“ geändert.

 

Das Gericht stellte fest, dass der Piper Verlag nur reflexartig betroffen ist.

 

Vor allem aber stellte das Gericht fest, dass der abgeänderte Buchtitel als Satire schlicht zulässig ist.

 

Damit schloss sich das Gericht der Ansicht der Kanzlei Schlösser an. Die Kanzlei Schlösser hatte von Anfang an Björn Höcke und der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geraten, weder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben noch die daraufhin ergangene einstweilige Verfügung anzuerkennen.

Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser

Leider ist zu erwarten, dass diese einzig richtige Entscheidung des Landgerichts München I nicht denselben Widerhall in der Presselandschaft finden wird, wie die seit Mitte letzten Jahres anhaltende Presse, die von absurden Fälschungsvorwürfen über Falschmeldungen bis hin zu Kampagnen reicht, mit denen der AfD unterstellt werden soll, sie würde bewusst Urheberrechte verletzen.

 

Kanzlei Schlösser erzielt Sieg für Höcke u. AfD-Fraktion gegen Piper Verlag vor dem LG München I in 1. Instanz.Im Ergebnis wurden Björn Höcke und die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag von Juni 2017 bis heute daran gehindert, ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie Meinungsäußerung und gleichberechtigte politische Teilhabe – insb. auch im zurückliegenden Wahlkampf - auszuüben.

 

Das sollte jedem, dem an der freiheitlich demokratischen Grundordnung gelegen ist, zu denken geben.

Download Urteil des LG München I v. 19.10.2018  Az.: 25 O 10507/17

Download Hintergrundinformationen

Stellungnahme vor Termin bzgl. Forderung nach offensichtlicher Satire und Bezug auf Ron-Sommer-Rechtsprechung*

 

* Die Ron-Sommer-Rechtsprechung untersagt eine nicht ohne weiteres erkennbare Veränderung des Gesichts einer natürlichen Person im Rahmen einer satirischen Fotomontage.