Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Kanzlei Schlösser gegen die SPD-Fraktion sowie gegen die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln erwirkt und zustellen lassen. Darin untersagt das Gericht den beiden künftig bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die Wiederholung der unwahren Behauptung:
„Schon 2015 habe eine Abgeordnete der hiesigen AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangte.“
Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte diese unwahre Behauptung am 3. September 2018 als Pressemitteilung über ihre Internetseite verbreitet, obwohl dem Campact e.V. diese Behauptung bereits im Jahr 2016 per einstweiliger Verfügung untersagt worden war. Auf eine Abmahnung mit der Aufforderung, den Text zu entfernen, reagierte die SPD-Fraktion nicht.
Den Vorgang kommentiert der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, mit den Worten:
„Es ist beschämend, wenn die Vizepräsidentin des Thüringer Landtages ihr Amt und ihre Stellung dazu missbraucht, eine in den Landtag gewählte bürgerliche Partei wie die AfD zu diskreditieren. Frau Marx übernahm willentlich und wissentlich die frei erfundenen bzw. entstellten Behauptungen mit dem Ziel, ein repressives Vorgehen gegen eine Oppositionspartei zu rechtfertigen. Dabei schreckte sie auch nicht davor zurück, die AfD als ,faschistisch’ zu stigmatisieren.
Mit ihrem Vorgehen beschädigt Frau Marx das Amt des Landtags-Vizepräsidenten, sie schadet dem Ansehen des Landtags insgesamt und dem der Anwaltschaft, der sie angehört. Als Juristin ist sie jederzeit zur Sachlichkeit verpflichtet.“