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Verbraucherinsolvenzverfahren


Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird reformiert.

Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt Schloesser

Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll reformiert werden. Hierzu wird das "Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" von der Bundesregierung auf den Weg gebracht.

Wichtige voraussichtliche Neuerungen:

  • Verzicht auf das Insolvenzverfahren bei völliger Mittellosigkeit (also nur Restschuldbefreiungsverfahren)
  • Pflicht zur Annahme angemessener Arbeit
  • Beitrag der Schuldner zu den Verfahrenskosten (ca. 13 - 25 € je Monat)
  • Treuhänder zur Vermögensaufklärung
  • Versagung der Entschuldung bei Eigentumsdelikten, Vermögensdelikten und Steuerhinterziehung
  • Wirksamkeit von Lizenzverträgen bei Insolvenz