Schluss mit lustig!
Bei der Verfolgung der Ansprüche unserer Mandanten aus Urheberrechtsverletzungen können wir nicht zimperlich sein.
Die Kanzlei Schlösser hat heute (08.05.2014) den Schuldner von Ansprüchen aus einer vor dem Landgericht Köln (33 O 616/11) gerichtlich geltend gemachten Urheberpersönlichkeitsverletzung in Form einer unterlassenen Urheberkennzeichnung, einen Journalisten, Publizisten und Autor, verhaften lassen.
Wir nutzen alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten, um unseren Mandanten die ihnen zustehende Kompensation und Erstattungsansprüche zu realisieren.
Wir können und werden keine Rücksicht darauf nehmen, dass Urheberrechtsverletzer, nachdem sie alle unsere Vergleichsbemühungen ausgeschlagen haben, sei es auf im Internet verbreitete unwahre Behauptungen oder unzutreffende Darstellung der Sach- und Rechtslage durch Kollegen ohne jede Prozesserfahrung hin, weiter glauben im Recht zu sein, auch nachdem sie längst vom Gericht das Gegenteil schwarz auf weiss erhalten haben.
Es ist allein Sache der Gegner die Grundlage ihres Handelns zu prüfen und ihre rechtlichen Vertreter nach deren fachlicher Qualifikation und insbesondere Erfahrung auszuwählen. Bestehen Sie darauf, dass Ihr Rechtsanwalt ihnen seine Qualifikation und Prozesserfahrung erläutert und alle durch uns zur Verfügung gestellten Urteile und Beschlüsse an Sie weiterleitet.
Wenn Gegnervertreter, wie erst jüngst der Kollege Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff, uns mitteilen, sie würden weder unser "Schreiben vom 14.04.2014 einer mehr als nur oberflächlichen Lektüre zuführen noch sich die Mühe machen, die weiteren 46 Seiten Anlagen durchzusehen", dann ist das nicht im Interesse auch nur eines der Beteiligten, auch nicht des gegnerischen Mandanten.
Es ist Sache unserer Gegner, zu überlegen, ob sie ihre Angelgenheiten in die Hände von Rechtsanwälten legen, die Schriftsätze und Anlagen/Urteile nicht oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis geben und das (klug oder nicht) auch noch von sich geben.
Kollegen, welche die versendeten durch uns erwirkten Urteile und Beschlüsse nicht lesen, erwecken den Eindruck nur im eigenen Gebühreninteresse tätig zu sein.
Es ist auch zunehmend zu beobachten, dass Kollegen Prozesse zu provozieren scheinen, welche für die Erlangung der Befugnis zum Führen der Berufsbezeichnung des Fachanwalts absolviert werden müssen. Wir können nur anregen, dass die Gegner ihre rechtsanwaltlichen Vertreter hierauf direkt ansprechen.
Wir können und werden im Interesse unserer Mandanten keine Rücksicht darauf nehmen, wenn Gegner Opfer einer solchen Interessenkollision werden.
Jedes der von uns geführten zahlreichen Verfahren in Fällen von Urheberrechtsverletzungen wäre bei qualifizierter Vertretung und bei sorgfältiger zur Kenntnisnahme der von uns bereitgestellten Urteile und Beschlüsse vermeidbar gewesen.
Wir nehmen den Sinn und Zweck des Abmahnverfahrens ernst, der darin besteht, die Gerichte zu entlasten und eine zügige außergerichtliche Erledigung zu ermöglichen. Wer unsere Mandanten aber vor Gericht zwingt, muss mit den Konsquenzen bis hin zur Verhaftung rechnen.