Das Landgericht bestätigt dabei neben dem Vortrag zur Urhebernennung bei Stockfotografien in der Sache auch den von der Kanzlei Schlösser regelmäßig angesetzten und von allen in urheberrechtlichen Sachen versierten Landgerichten, insb. Köln, Hamburg, München, Nürnberg-Fürth etc. in derartigen Angelegenheiten bestätigten Streitwert in Höhe von 6.000,- € aus dem Abmahnverfahren und hat lediglich für das einstweilige Verfügungsverfahren einen üblichen Abschlag vorgenommen.
Der Verlag hatte sich aus der Pressemitteilung eines Dritten bedient, ohne die Bildrechte selbst geklärt zu haben. Ein Vergleichsvorschlag der Fotokünstlerin war ausgeschlagen worden.
Die Sache wird auf Betreiben unserer Mandantin außerdem einer Klärung in der Hauptsache zugeführt werden. Die diesbezügliche Klage ist bereits am Landgericht Berlin anhängig.