Am 24.06.2013 haben wir für einen unserer Mandanten den Abdruck einer Gegendarstellung durch die Thüringer Allgemeine nach dem Thüringer Pressegesetz verlangt.
Die Thüringer Allgemeine hatte am 14.06.2013 über einen angeblichen Streik vom 10.06.2013 berichtet.
In der Thüringer Allgemeine vom 14.06.2013 behaupte die Tageszeitung im Teil „Wirtschaft“ auf Seite 4 unter der Überschrift „Streiks im Thüringer Einzelhandel werden ausgeweitet“ als Bildunterschrift zu einem Foto von Streikenden eines Erfurter Baumarktes, wobei unser Mandant als Person in der Mitte der streikenden Personen abgebildet war:
„Beschäftigte eines Erfurter [...]-Baumarktes traten schon am Montag in einen Warnstreik.“
hierzu war richtig zu stellen:
Das abgebildete Lichtbild ist kein Foto eines Streiks vom Montag dem 10.06.2013.
Das Lichtbild zeigte unseren Mandanten in der Mitte der streikenden Personen bei einem Streik, der mehrere Jahre zurück liegt. Unser Mandant hatte selbst bewusst seit Jahren nicht an Aktionen von Betriebsrat und Gewerkschaft teilgenommen.
Die Gegendarstellung wurde sodann trotz ausdrücklicher telefonischer Zusage durch den Veranwortlichen Redakteur nicht abgedruckt.
Das haben wir und unser Mandant zum Anlass genommen, zusätzlich eine Beschwerde beim Presserat zu veranlassen.
Die daraufhin erneute Zuleitung einer Gegendarstellung wurde nun am 26.06.2013 inder Thüringer Allgemeine im Wirtschaftsteil abgedruckt.
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