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Die Mini-GmbH kommt!


Am 19. September hat der Bundesrat der umfassenden
Reform des GmbH-Rechts, dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zugestimmt.
Kategorie: Allgemeine Rechtsnews
Erstellt von: Rechtsanwalt Schloesser

Mit dem Gesetz wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestärkt.

Existenzgründungen werden einfacher und Registereintragungen schneller.

Erschwert wird die missbräuchliche Abwicklung zahlungsunfähiger Gesellschaften durch sog. „Firmenbestatter“.

Das Gesetz sieht nunmehr für Standardfälle ein beurkundetes Gründungsprotokoll vor.

Es bleibt bei der grundsätzlichen Höhe des Mindestkapitals von 25.000 Euro für die „klassische“ GmbH.

Zusätzlich ist die Möglichkeit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit wesentlich geringerem Stammkapital geschaffen worden.

Dadurch eignet sich diese Gesellschaftsform vor allem für kleine und mittlere Unternehmensgründungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat

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