Pressemitteilung
Landgericht Erfurt entscheidet über die Zukunft des Flugplatzes Crawinkel
Erfurt, den 25.08.2008
Rechtsanwalt Sascha Schlösser von der Rechtsanwaltskanzlei Schlösser in Erfurt teilt mit, dass am 12.09.2008 um 09.00 Uhr vor dem Landgericht Erfurt die Zukunft des Flugplatzes Crawinkel verhandelt wird.
Der Flugplatz wird von der AGRAR-GmbH Crawinkel auf Räumung verklagt.
Bereits seit einem Jahr ist die Räumungsklage am Landgericht anhängig. Die AGRAR-GmbH hatte, so teilt die den Flugplatz betreibende Flugplatz GmbH mit, trotz anderweitiger Absprachen aus dem Jahr 1999 einzelne Grundstücke auf dem Flugplatz erworben und Pachtverträge nicht übergeleitet.
Den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AGRAR-GmbH und deren Geschäftsführer wegen Störungen der Betriebssicherheit im Juni 2007 nahm die AGRAR-GmbH Crawinkel zum Anlass für die Initiierung einer Räumungsklage.
Die Zukunft des Flugplatzes ist vor dem Hintergrund, dass erst kürzlich die Schließung der Flugplätze Gotha und Bad Langensalza entschieden wurde, besonders brisant, da derzeit Verhandlungen darüber laufen, ob und wie die auf den zu schließenden Flugplätzen ansässigen Vereine künftig auf dem Flugplatz Crawinkel angesiedelt werden können.
Günter Ludwig, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft des Flugplatzes Crawinkel - Luftsportzentrum Crawinkel GmbH – ist der Überzeugung: „Es handelt sich um eine absehbare Retourekutsche, die wir nicht vermeiden konnten.
Für uns muss die Sicherheit des Flugplatzes, seiner Nutzer und Besucher oberste Priorität haben. Es war einfach nicht hinnehmbar, dass immer wieder unvorhersehbar Landmaschinen und Reiter trotz deutlich sichtbarer Beschilderung des Flugplatzes quer über den Flugplatz unterwegs waren und dass Teilflächen des Flugplatzes ausgegrenzt oder gefährliche Hindernisse errichtet wurden.“
Rechtsanwalt Schlösser ist zuversichtlich. Die Räumungsforderung der AGRAR-GmbH ist nach seiner Einschätzung in höchstem Maße treuwidrig. Die Zulassung des Flugplatzes erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung der AGRAR-GmbH und auf vertraglicher Grundlage.
Rechtsanwalt Schlösser: „Der Flugplatz ist eine öffentliche Sache, ähnlich wie auch eine Straße. Eine zivilrechtliche Räumungsklage kann hier nicht erfolgreich sein.“
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Bilder zur Verwendung finden Sie unter: http://www.flugplatz-crawinkel.de
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