Urheber- und Medienrechtskanzlei in Erfurt

Gegendarstellung MDR


Zum zweiten Mal innerhalb kürzerer Zeit haben wir den MDR zu einer Gegendarstellung (siehe Screenshot) im Arnstädter Busstreit veranlasst. Die Geltendmachung und Durchsetzung einer Gegendarstellung ist im Einzelfall schwierig. Auch ist gut abzuwägen, ob andere Ansprüche nicht besser geeignet sind, gegen unzutreffende Berichterstattung vorzugehen.

Kategorie: Pressemitteilung
Erstellt von: Rechtsanwalt_Schloesser

Dabei sind die Ansprüche außerdem je nach Medium auf ganz unterschiedliche Rechtsnormen zu stützen. War die erste Gegendarstellung in diesem Streit im MDR Thüringen Journal noch auf das Thüringer PresseG zu stützen, erfolgte die Forderung für den Internetbeitrag unter MDR.DE auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages. Von Experimenten im Selbstversuch ist ganz klar abzuraten. Wenn Sie sich gegen Sie betreffende Berichterstattung zur Wehr setzen wollen, übersenden Sie so schnell wie möglich den entsprechenden Beitrag. Die Kanzlei Schlösser prüft und berät bundesweit unverzüglich zu den geeigneten Maßnahmen.

Gegendarstellung MDR

Bildquelle: Screenshot MDR Thüringen - MDR.DE http://www.mdr.de/…/gegendarstellung-busstreit-arnstadt-100…