Rechtsanwalt Schlösser hat Erfahrung sowohl als Berater und Vertreter abmahnender Urheber als auch als Berater und Vertreter abgemahnter Nutzer von Filesharing-, peer to peer (p2p) Netzwerken.
Rat wurde insbesondere erteilt bezüglich der Abmahnungen von:
und anderer.
Egal, ob Sie eine Beratung zu einer Ihnen gegenüber ausgesprochenen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung oder zur Durchsetzung Ihrer Urheberrechte mittels Abmahnung benötigen, Rechtsanwalt Schlösser kann in beiden Fällen der Durchsetzung Ihrer Rechte zum Erfolg verhelfen.
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