Rechtsberatung zum Medienrecht

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes.

Das Presserecht hat seinen Ausgangspunkt in der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG.

Presserecht regelt die massenhafte Information durch Setzung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.

Klassische Gegenstände des Presserechts:
  • Sorgfaltspflichten der Journalisten und Publizisten (und Haftung)
  • Impressumspflicht
  • Gegendarstellung und Widerruf
  • Berichtigung
  • Werbung in der Presse

 

Nehmen Sie jederzeit unverbindlich Kontakt auf oder nutzen Sie unseren