Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes.
Das Presserecht hat seinen Ausgangspunkt in der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG.
Presserecht regelt die massenhafte Information durch Setzung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.
Klassische Gegenstände des Presserechts:Nehmen Sie jederzeit unverbindlich Kontakt auf oder nutzen Sie unseren